lobby-hotel-Zaltbommel-Hausordnung

Bedingungen

In der nachfolgenden Übersicht finden Sie die wichtigsten Vorschriften des Hauses von Van der Valk Zaltbommel-A2. Wir bitten Sie die Vorschriften respektieren und akzeptieren.

VERTRAGE IM HOTEL- UND GASTSTATTENBEREICH 

Die Einheitlichen Geschäftsbedingungen des Hotel- und Gaststättenverbands [Uniforme Voorwaarden Horeca] (UVH) sind die Bedingungen, zu denen in den Niederlanden ansässige Hotel- und Gaststättenbetriebe, wie etwa Hotels, Restaurants, Cafés und verwandte Betriebe (darunter Betriebe in den Bereichen Catering, Partyservice und dergleichen), Dienstleistungen im Hotel- und Gaststättenbereich erbringen und Verträge im Hotel- und Gaststättenbereich schließen.

VORSCHRIFTEN DES HAUSES

Jede Anweisung von dem Mitarbeiter des Hotels, in Zusammenhang mit den Vorschriften, müssen gefolgt werden.

  • Bleiben Sie ruhig bei Brand. Melden Sie Brand bei der Rezeption und/oder aktivieren die nahen liegenden Feuermelder. Bei Feueralarm verlassen Sie direkt das Gebäude. Auf keinen Fall benutzen Sie den Aufzug bei Brand.
  • Bei einchecken müssen Sie ein gültiger Ausweis vorzeigen. Einchecken ist möglich von ab 18 Jahre alt.
  • Rauchen ist strengstens verboten ins Hotel. Zum Rauchen dürfen Sie die Raucherraum benutzen draußen das Hotel.
  • Hotel Zaltbommel ist befugt um auf jedes Moment eine Kaution zu fakturieren. Wann die Zimmer nach auschecken inspiziert ist und in Ordnung ist, werde die Kaution zurück zahlt werden.
  • Eventuelle Schaden werde abgehalten von der Kaution und/oder bei (große) Schaden sollen wir eine Rechnung schicken. In jedem Fall statten wir eine Anzeige bei Polizei.
  • Die Kaution werde ausschließend zurück zahlt an Gäste, welcher sich beim Einchecken konnte ausweisen.
  • Auf die Zimmer sind nur das gemeldete Personen in die Buchung erlaubt.
  • Auf verschieden Platzen ins Gebäude sind Kameras installiert. Jeder Besucher unser Hotel, stimmt zu mit Filmaufnahmen. Bei Kalamitäten und/oder Vorfalle können diese Aufnahmen wie Unterstützung gezeigt werden an Dritten.
  • Parken ist gratis und auf eigene Rechnung und Gefahr.
  • Die Fundsachen müssen Sie abgeben bei Rezeption. Hotel Zaltbommel ist nicht verantwortlich für Verlust oder Diebstahl von Ihren Sachen. Fundsachen werden maximal 3 Monaten behaltet.
  • Die Direktion, die Eigentümer diesem Ort und/oder Personen wer arbeiten ins Hotel, können nimmer haftbar stellen werden für Verletzung und/oder Materielle Schaden wie auch Immaterielle Schaden, welcher Besucher auf dem Ort erfahren.
  • Aggressives Verhalten werde nimmer toleriert in Hotel Zaltbommel. Bei Übertretung werden wir die Polizei einschalten.
  • Wir respektieren unter allen Umständen Ihre Privatsphäre, sind jedoch befugt, Ihr Zimmer zu betreten, wenn der Verdacht besteht, dass Sie sich nicht an unsere Hausordnung halten. Ein „Bitte nicht stören“-Schild ist im Falle eines Verdachts auf einen der oben genannten Punkte oder offensichtlich eines Notfalls nicht gültig.

Wann Sie sich nicht an den genannten Vorschriften halten oder bei Schaden, Vermissen oder Zerstörung von Eigentum des Hotel Zaltbommels führt zu unmittelbarem Ausschluss, Haftpflichtigkeit und/oder Anzeige bei der Polizei. Ebenfalls folgt danach eine Notiz zu schwarzer Liste des jedes Van der Valk Hotels.

ES IST VERBOTEN:

  • Notausgängen zu benutzen wie so normalen Ein- und Ausgängen.
  • Kerzen zu anzünden. Im Zusammenhang mit das Brandalarm und Brandgefahr. Die Brandmelder werden bei anzünden von Kerzen direkt aktiviert werden.
  • Die Brandmelder zu abdecken.
  • Nicht registrierte oder andere Hotel Gäste zu empfangen auf die Zimmer. Wann andere Gäste auf die Zimmer vorgefunden werden, werde ein passendes Bußgeld fakturiert werden.
  • Rauschgiften zu nehmen, benutzen, verkaufen oder besitzen.
  • Lachgas zu nehmen, benutzen, verkaufen oder besitzen.
  • Andere Gäste zu belastigen u.a. mit lauter Musik, unfreundliches Verhalten oder welcherart Krach wie möglich.
  • Das empfangen von Gaste gegen Bezahlung für sexueller Kontakt.
  • Rauchen auf die Zimmer. Wann wir feststellen das da jedoch geraucht wird auf die Zimmer sind wir gezwungen €100 Reinigungskosten zu fakturieren.
  • Haustiere sind nur auf der Terrasse erlaubt. Aus hygienischen Gründen sind Haustiere im Gebäude nicht erlaubt, mit Ausnahme von Blinden- oder Assistenzhunden, die angeleint sind.